Was versteht man unter einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine spezielle Form der Vermittlung (=Mediation) zwischen Täter (Beschuldigten) und Opfer (Geschädigten) einer Straftat mit dem Ziel einer außergerichtlichen Konfliktschlichtung und Wiedergutmachung der Tatfolgen durch materielle oder immaterielle Leistungen (z.B. Entschuldigung, Versöhnung, Schmerzensgeld, Schadensersatz u.a.).
Es ist ein freiwilliges Angebot an die Beschuldigten und Geschädigten einer Straftat als Alternative zur Durchführung eines Strafverfahrens, eine außergerichtliche Lösung ihres der Straftat zugrunde liegenden Grundkonflikts mit Unterstützung eines dafür eigens ausgebildeten, unparteiischen Vermittlers (Mediator) zu finden.
Opfer und Täter können dieses Angebot annehmen oder ablehnen.
Bei Vorliegen einer Straftat und nach Anzeigeerstattung bei der Polizei regen die Staatsanwaltschaft, das Gericht, die Beteiligten selbst oder deren Rechtsanwälte eine außergerichtliche Konfliktschlichtung an. Hierfür wird die dafür zuständige Täter-Opfer-Ausgleichsstelle zur Konfliktschlichtung beauftragt, die sich anschließend mit den Beteiligten in Verbindung setzt. Vorgesehen sind grundsätzlich getrennte Vorgespräche mit allen Beteiligten und nach Einverständnis beider Seiten ein gemeinsames Ausgleichsgespräch, um eine befriedigende Lösung für die Zukunft zu erarbeiten. Das Ergebnis kann in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden, deren Einhaltung von den Vermittlern überprüft wird und mit einem Abschlussbericht an die beauftragende Stelle (Staatsanwaltschaft oder Gericht) zur abschließenden Erledigung zurückgeschickt wird.
Allgemeines
Was versteht man unter einem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)?
weiterlesen »»Welche Vorteile/Chancen bietet der TOA (gegenüber einem Strafverfahren)?
weiterlesen »»Voraussetzungen
Besonders geeignet erscheinen Straftaten im sog. "sozialen Nahraum" , wie z.B. Ehe, Partnerschaft, Familie, Schule, Nachbarschaft, Arbeitsverhältnis.
Grundsätzlich sollte der TOA nicht auf bestimmte Delikte beschränkt sein.
Eine Obergrenze ist aber klar dort zu ziehen, wo im Einzelfall die bloße Wiedergutmachung für das Rechtsempfinden des Opfers und der Allgemeinheit unerträglich wäre.
TOA Landshut e.V.
Durch den Verein "Täter-Opfer-Ausgleich Landshut e.V." soll der Täter-Opfer-Ausgleich in Landshut, in den Landkreisen Landshut, Dingolfing, Landau, Erding, Freising und Rottal-Inn ermöglicht werden.
Vorteile/Chancen des Täter-Opfer-Ausgleichs für das Opfer
Wir bieten Hilfe, um:
Das Opfer erhält die Möglichkeit , den Täter unmittelbar mit seinem eigenen Erleben der Tat, den physischen und psychischen Tatfolgen (wie z.B. Angst, Ohnmacht, Kränkung, Wut und Verzweilfung) zu konfrontieren. Hierbei wird das Opfer von erfahrenen Vermittlern unterstützt, die ihm dafür einen geschützten Raum geben und wesentlich zur Tatbewältigung des Opfers beitragen. Das Opfer kann sich zudem aktiv an der Erarbeitung einer Wiedergutmachungsvereinbarung beteiligen, wodurch ihm unter Umständen die Durchführung eines weiteren zivilrechtlichen Verfahrens zur Erlangung von Schmerzensgeld und/oder Schadenersatz erspart werden kann.
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Täter-Opfer-Ausgleich Landshut e.V. | |
Fachstelle für Mediation im Strafrecht und Konfliktschlichtung | |
Bahnhofplatz 1 | |
84032 | Landshut |
Telefon: | 0871 / 96 546 337 |
Mobil: | 0176 / 310 274 28 |
Email: | info@toa-landshut.de |
www | www.toa-landshut.de |